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Wohnung besenrein übergeben: Was verlangt der Vermieter wirklich?
Besenrein bedeutet: vollständig geräumt, gekehrt, frei von Müll und persönlichen Gegenständen. Mehr nicht. Keine geputzten Fenster, kein gereinigter Backofen, keine frisch gestrichenen Wände. Was viele Vermieter beim Auszugstermin verlangen, geht regelmäßig weit über das hinaus, was rechtlich geschuldet ist.
Dieser Artikel zieht die Grenze: Was Sie tatsächlich leisten müssen, was Sie ablehnen können und wie Sie Ihre Kaution absichern.
Besenrein: die genaue Definition
Der Begriff ist durch die Rechtsprechung klar umrissen. Besenrein heißt:
- Die Wohnung ist vollständig geräumt — keine Möbel, kein Hausrat, kein Müll
- Böden sind gefegt oder abgesaugt
- Schränke und Einbauten sind leer
- Grobe Verschmutzungen sind entfernt
- Keller, Dachboden, Garage und Balkon sind ebenfalls geräumt
- Alle Schlüssel werden übergeben
Nicht enthalten sind: Fensterreinigung, Backofen- und Kühlschrankreinigung, Kalkentfernung in Bad und Küche, Teppichshampoonierung, Streichen oder Tapezieren.
Was der Vermieter verlangen darf — und was nicht
| Forderung | Zulässig? |
|---|---|
| Wohnung vollständig geräumt | Ja — immer |
| Böden gefegt, grober Schmutz entfernt | Ja — immer |
| Alle Schlüssel zurück | Ja — immer |
| Fenster putzen | Nein bei besenreiner Übergabe |
| Backofen, Kühlschrank reinigen | Nein bei besenreiner Übergabe |
| Streichen / Tapezieren | Nur bei wirksamer Klausel im Mietvertrag |
| Bohrlöcher verschließen | Nur bei unüblich hoher Anzahl |
| Teppich professionell reinigen | Nein, sofern nicht ausdrücklich vereinbart |
| Beschädigungen reparieren | Ja — Schäden sind keine Abnutzung |
| Wohnung im Einzugszustand | Nein — normale Abnutzung ist mit der Miete abgegolten |
Schönheitsreparaturen: die Rechtslage
Hier liegt der häufigste Streitpunkt. Der BGH hat die Position der Mieter in den vergangenen Jahren erheblich gestärkt:
Starre Fristenpläne sind unwirksam. Eine Klausel wie „Küche und Bad alle drei Jahre, Wohnräume alle fünf Jahre" hält nicht, weil sie unabhängig vom tatsächlichen Zustand gilt.
Unrenoviert übergeben heißt unrenoviert zurück. Wurde Ihnen die Wohnung ohne frische Renovierung übergeben und haben Sie dafür keinen angemessenen Ausgleich erhalten, entfällt die Pflicht zu Schönheitsreparaturen regelmäßig vollständig — selbst wenn im Vertrag etwas anderes steht.
Schönheitsreparaturen sind eng definiert. Dazu zählen Streichen und Tapezieren von Wänden und Decken, das Streichen von Heizkörpern, Innentüren und Fenstern von innen. Nicht dazu zählen: Bodenbeläge erneuern, Fenster austauschen, Sanitärobjekte ersetzen — das ist Instandhaltung und Sache des Vermieters.
Farbwahlklauseln sind meist unwirksam. Vorgaben wie „ausschließlich weiß" während der Mietzeit sind unzulässig. Beim Auszug darf allerdings eine neutrale Farbgebung verlangt werden — knallrote Wände müssen Sie überstreichen.
Bevor Sie einen Maler beauftragen: Lesen Sie Ihren Mietvertrag und sehen Sie im Einzugs-Übergabeprotokoll nach, in welchem Zustand Sie die Wohnung übernommen haben. Details im Artikel Renovierungspflicht beim Auszug.
Abnutzung oder Schaden?
Die Unterscheidung entscheidet darüber, wer zahlt.
Normale Abnutzung — Vermietersache, mit der Miete abgegolten:
- Laufspuren und matte Stellen auf Bodenbelägen
- Vergilbte oder verblasste Tapeten und Anstriche
- Übliche Anzahl Dübellöcher
- Gebrauchsspuren an Armaturen und Griffen
- Kleine Kratzer an Einbauten
Schäden — Mietersache:
- Brandflecken, Brandlöcher
- Wasserschäden durch unsachgemäßen Gebrauch
- Zerbrochene Fliesen, Scheiben, Sanitärobjekte
- Kratzspuren von Haustieren
- Löcher im Fliesenspiegel
- Schimmel durch nachweislich falsches Lüften
Ein wichtiger Punkt: Bei Schäden darf der Vermieter keinen Neuwert verlangen. Es gilt der Zeitwert. Ein zwölf Jahre alter Teppich, der eine übliche Lebensdauer von zehn Jahren hat, ist abgeschrieben — für einen Fleck darin schulden Sie nichts.
Checkliste für die Übergabe
Zwei Wochen vorher
- Mietvertrag und Einzugsprotokoll prüfen: Was ist tatsächlich vereinbart?
- Entrümpelung und, falls geschuldet, Schönheitsreparaturen beauftragen
- Keller, Dachboden, Garage, Balkon einplanen — werden am häufigsten vergessen
- Nachsendeauftrag einrichten, Verträge ummelden
Am Tag vor der Übergabe
- Wohnung vollständig räumen, alle Räume kehren oder saugen
- Grobe Verschmutzungen entfernen
- Schränke und Einbauten leeren
- Fotos von jedem Raum machen, mit sichtbarem Datum
Bei der Übergabe
- Alle Zählerstände ablesen und notieren: Strom, Gas, Wasser, Heizung
- Schlüsselzahl exakt festhalten — inklusive Keller-, Brief- und Garagenschlüssel
- Protokoll gemeinsam Raum für Raum durchgehen
- Nur unterschreiben, was Sie selbst geprüft haben
- Bei Uneinigkeit: Abweichende Auffassung ins Protokoll schreiben lassen, nicht kommentarlos unterschreiben
- Kopie mitnehmen
Machen Sie die Fotos unbedingt selbst und behalten Sie sie mindestens ein Jahr. Sie sind Ihr einziger Nachweis, wenn Monate später über die Kaution gestritten wird.
Die Kaution
Es gibt keine gesetzliche Frist für die Rückzahlung. Gerichte akzeptieren üblicherweise drei bis sechs Monate, weil der Vermieter die kommende Nebenkostenabrechnung abwarten darf. Für den Teil der Kaution, über den kein Streit besteht, gilt allerdings eine deutlich kürzere Frist — diesen können Sie zügig einfordern.
Der Vermieter darf nur einbehalten, was er konkret beziffert und begründet. Eine pauschale Zurückbehaltung „für eventuelle Nachforderungen" ist unzulässig.
Wenn der Vermieter mehr verlangt
- Nicht sofort zahlen und nichts unterschreiben. Der Übergabetermin ist kein guter Moment für Entscheidungen.
- Schriftlich widersprechen und auf Mietvertrag und Einzugszustand verweisen.
- Konkrete Bezifferung verlangen — Kostenvoranschläge statt Pauschalbeträge.
- Zeitwert einwenden, wenn es um abgenutzte Gegenstände geht.
- Mieterverein einschalten, bevor Sie größere Beträge akzeptieren. Die Beratung kostet meist weniger als die strittige Summe.
So gehen Sie der Diskussion aus dem Weg
Der sicherste Weg ist, die Wohnung in einem Zustand zu übergeben, über den es nichts zu diskutieren gibt: vollständig geräumt, gekehrt, und — wo tatsächlich geschuldet — mit sauber ausgeführten Schönheitsreparaturen.
Wir übernehmen beides: die Entrümpelung mit besenreiner Übergabe und, falls Ihr Mietvertrag es wirksam verlangt, die Malerarbeiten und Reparaturen in einem Durchgang. Ein Termin, ein Ansprechpartner, ein dokumentierter Zustand.
Besenreine Übergabe — ohne Diskussion am Übergabetag
Wir räumen, entsorgen und übergeben die Wohnung besenrein. Auf Wunsch inklusive Schönheitsreparaturen, damit die Kaution vollständig zurückkommt.
Häufige Fragen zu diesem Thema
Was bedeutet besenrein genau?
Besenrein heißt: die Wohnung ist vollständig geräumt, gekehrt und frei von Müll und persönlichen Gegenständen. Böden sind gefegt oder abgesaugt, Schränke leer, grobe Verschmutzungen entfernt. Eine professionelle Endreinigung mit Fenstern, Sanitär und Backofen gehört ausdrücklich nicht dazu.
Muss ich beim Auszug streichen?
Nur wenn eine wirksame Klausel im Mietvertrag steht und die Wohnung renoviert übergeben wurde. Starre Fristenpläne sind laut BGH unwirksam. Wurde die Wohnung unrenoviert übergeben und gab es keinen angemessenen Ausgleich, entfällt die Pflicht zu Schönheitsreparaturen in der Regel vollständig.
Muss ich beim Auszug die Fenster putzen?
Bei besenreiner Übergabe nein. Fensterreinigung gehört zur normalen Endreinigung, die über besenrein hinausgeht. Steht im Mietvertrag ausdrücklich eine besenreine Übergabe, können Sie eine Fensterreinigung nicht verlangt bekommen.
Was ist normale Abnutzung und was ein Schaden?
Normale Abnutzung sind Laufspuren auf dem Boden, verblasste Tapeten, kleine Dübellöcher und Gebrauchsspuren an Armaturen — dafür zahlen Sie die Miete. Schäden sind Brandflecken, Wasserschäden, zerbrochene Fliesen, Haustierkratzer oder eine übermäßige Zahl an Bohrlöchern.
Muss ich Dübellöcher verschließen?
Eine übliche Zahl an Dübellöchern gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch und muss nicht verschlossen werden — Sie dürfen Bilder aufhängen. Bei einer sehr hohen Anzahl oder bei Löchern in Fliesenspiegeln kann der Vermieter Fachgerechtigkeit verlangen.
Wie lange hat der Vermieter Zeit, die Kaution zurückzuzahlen?
Es gibt keine gesetzliche Frist. Üblich und von Gerichten akzeptiert sind drei bis sechs Monate, weil der Vermieter die kommende Nebenkostenabrechnung abwarten darf. Für den unstrittigen Teil der Kaution gilt allerdings eine deutlich kürzere Frist.
Was gehört ins Übergabeprotokoll?
Datum, alle Zählerstände (Strom, Gas, Wasser), Anzahl der übergebenen Schlüssel, der Zustand jedes Raums und alle festgestellten Mängel. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht selbst geprüft haben, und lassen Sie sich eine Kopie aushändigen.
Was tun, wenn der Vermieter mehr verlangt als vereinbart?
Verweisen Sie schriftlich auf den Mietvertrag und den Zustand beim Einzug. Machen Sie Fotos von jedem Raum mit Zeitstempel und lassen Sie sich Forderungen konkret beziffern. Bei größeren Beträgen lohnt eine Beratung beim Mieterverein, bevor Sie zahlen oder etwas unterschreiben.




